Verkehrsrecht
Verkehrsunfall - was tun?
Das Verkehrsrecht mit all seinen Untergruppierungen und Verzweigungen in andere Rechtsgebiete wird von vielen Unfallbeteiligten häufig unterschätzt. Allein im Jahr 2004 wurden bundesweit ca. 2 Millionen Unfälle polizeilich registriert; ca. 340.000 hiervon mit Personenschäden. Die Ebene des reinen Schadensersatzrechts ist hierbei sehr schnell verlassen, und der Unfallbetroffene findet sich mit Fragen des Sozial-, Renten- oder sogar Schwerbehindertenrechts konfrontiert und ist hierbei zwangsläufig überfordert.
Immer häufiger ist zu beobachten, dass Haftpflichtversicherungen des gegnerischen Unfallbeteiligten bei eigenem Unverschulden eine sofortige und unbürokratische Schadensregulierung anbieten. Hintergrund ist ein kosteneffektives Schadensmanagement die Kosten eines Haftpflichtschadens möglichst gering zu halten. Hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten.
Als an einem Verkehrsunfall unschuldig Beteiligter haben Sie grundsätzlich das Recht, anwaltliche Hilfe auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Nur so werden Ihre individuellen Interessen und Ansprüche hinreichend berücksichtigt und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung vertreten und durchgesetzt.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Nur ein Rechtsanwalt kann für Sie Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten beantragen und dadurch überprüfen, ob der Ihnen vorgeworfene Verkehrsverstoß überhaupt nachweisbar oder aber begründet ist. Nicht selten kann ein im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängtes Fahrverbot berufliche und damit auch familiäre Existenzen gefährden.
Soweit kein vorsätzlicher Verkehrsverstoß vorliegt, werden die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit in der Regel von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.
