Erbrecht
In den Jahren 2000 bis 2010 findet in Deutschland infolge von Erbschaften ein Vermögentransfer von noch nie da gewesenen Dimensionen statt.
Noch nie war eine Generation älterer Mitmenschen so vermögend, und noch nie durfte eine Generation von Erben eine derartige Nachlassmasse erwarten.
Nach Schätzungen werden in den nächsten Jahren insgesamt mehere 100 Milliarden € in Deutschland vererbt.
Um so erschreckender ist in diesem Zusammenhang, dass nach weiteren Erhebungen lediglich ca. 29 Prozent der über 14 jährigen Deutschen ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet haben, wobei allerdings auch hierbei ein beträchtlicher Teil formelle und inhaltliche Mängel aufweisen oder aber überholt sein dürfte.
Will man sicherstellen, dass das eigene Vermögen zielgerichtet und geordnet der nächsten Generation zugute kommen soll, so ist die Errichtung eines Testaments/Erbvertrages unumgänglich und dringend geboten.
Ist der Erbfall einmal eingetreten, kommt jede angedachte Regelung zur Vermögensnachfolge zu spät.
Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Unsere Kanzlei unterstützt und berät Sie bei ihrer individuellen Nachlassplanung bis hin zur Erstellung von Testamentsentwürfen, Vermächtnissen, und Erbverträgen.
Sollte ein Erbfall bereits eingetreten sein, vertreten wir unsere Mandanten in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Erbauseinandersetzungen bis hin zur Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
